Mietbedingungen

Für den Mietvertrag, den Sie mit dem Eigentümer des Ferienobjektes „Hassel 14“ (im Folgenden: Hauseigentümer) schließen, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen.

Der Mietvertrag kommt mit der Buchung des Ferienobjektes auf der Internetseite des Hauseigentümers zustande.

  1. MIETZEIT

Die gebuchten An- und Abreisetage sind jederzeit verbindlich. Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr bezogen werden. Das Ferienobjekt muss stets spätestens um 10 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Abweichende An- oder Abreisezeiten können vereinbart werden.

Der Schlüssel kann nur, sofern der volle Mietpreis bezahlt ist, gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgehändigt werden. Der Schlüssel ist hinterlegt im

Sekretariat des Golfclubs Oberberg e.V. (im Folgenden: Repräsentant)

Hasseler Str. 42

51580 Reichshof

Telefon: 02297/7131

 

  1. FERIENOBJEKT

2.1   Nutzung des Ferienobjektes: Das Ferienobjekt darf nur für den Feriengebrauch genutzt werden.

2.2   Personenzahl: Das Ferienobjekt und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche auf der Internetseite des Haueigentümers  angegeben sind,  ausgenommen ist das Mitbringen eines Extra-Kindes, sofern dieses in einem im Haus vorgehaltenen Kinderbett, übernachten kann.

Im Übrigen darf nur die bei der Buchung angegebene Anzahl von Personen das Ferienobjekt und das dazugehörige Grundstück bewohnen. Sofern mehr Personen als die bei der Buchung angegebene Anzahl von Personen das Ferienobjekt und das dazugehörige Grundstück bewohnen, sind die in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Übernachtungspreise pro Person vor deren jeweiligen Einzug zu zahlen.

Wird das Ferienobjekt oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt und/oder wird der entsprechende Übernachtungspreis nicht oder nicht in voller Höhe vor Einzug einer Person, die in der Buchung nicht angegeben war bezahlt, so darf der Hauseigentümer ohne Ankündigung alle überzähligen Personen/Personen für die kein Übernachtungspreis gezahlt wurde, vom Ferienobjekt/Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Hauseigentümer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen.

Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet.

Jugendgruppen – hierunter versteht man mindestens 6 Personen, die hauptsächlich unter 18 Jahre alt sind –müssen sich bereits bei der Buchung als solche anmelden.

Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendgruppenreisen muss der Mieter des Ferienobjektes am Buchungstag mindestens 21 Jahre alt sein.

2.3   Zelte und Wohnwagen: Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt.

2.4   Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

2.5.   Rauchen: Das Rauchen ist im Ferienobjekt nicht erlaubt.

2.6.   Lärm: Der Mieter ist verpflichtet, von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr jedes störende Geräusch und solche Tätigkeiten zu vermeiden, die die Ruhe in den benachbarten Gebäuden beeinträchtigen.

2.7.   Internet: Zugang zum Internet wird über WLAN angeboten. Der Hauseigentümer ist nicht verantwortlich für schlechten Empfang, Überlast, Kabelprobleme oder andere Ursachen für schlechten Empfang. Zugang zum Internet ist nur Erwachsenen gestattet und die Nutzung hat in Beachtung geltender Gesetze zu erfolgen.

2.8.   Whirlpool: Im Ferienobjekt befindet sich ein Whirlpool. Den im Ferienobjekt ausliegenden Anweisungen zu dessen Nutzung sind Folge zu leisten. Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Verantwortung. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.

2.9.  Sauna: Im Ferienobjekt befindet sich eine Sauna. Den im Ferienobjekt ausliegenden Anweisungen zu deren Nutzung sind Folge zu leisten. Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Verantwortung. Kinder dürfen sich im Saunabereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.

  1. PREISE UND ZAHLUNGEN

Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen auf der Internetseite des Hauseigentümers eingestellten Preisliste. Die Buchung ist sofort verbindlich, ungeachtet dessen, wie die Bestellung erfolgt.

Wenn die Bestellung des Mieters vom Hauseigentümer angenommen wird, sendet der Hauseigentümer eine Bestätigung und der Mietpreis wird in ein oder zwei Raten entsprechend Nachstehendem erhoben.

3.1   Zahlungsbedingungen: Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 30 Tage vor Anreise:

  1. Rate (25 %) Zahlungseingang 10 Tage nach Eingang der Buchung
  2. Rate (75 %) Zahlungseingang 30 Tage vor Start der Mietperiode

  Bei Buchung ab 30 Tage vor Anreise:

  Volle Rate (100%) Zahlungseingang sofort nach Eingang der Buchung.

Die Zahlung muss in diesem Fall daher unmittelbar per Kreditkarte oder PAYPAL erfolgen.

Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet und der Hauseigentümer ist ohne Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. Wir werden aber so weit möglich versuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete.

3.2   Zahlungsart: Die Miete ist auf nachfolgendes Bankkonto des Hauseigentümers zu überweisen:

Kontoinhaber: Gerd Rossenbach

Bank: Volksbank Oberberg

IBAN: DE72384621352000855025

BIC: GENODED1WIL

 

Alternativ wird die Zahlung per Paypal angeboten.

3.3   Preise: Die in unserem Katalog oder Internet angegebenen Preise sind Endpreise inkl. Energie- und Wasserkosten.

  1. ERSATZPERSONEN, RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT DER REISE

4.1  Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen und wirkt erst ab Zugang beim Hauseigentümer.

4.2   Sofern eine Buchung storniert wird, werden folgende Gebühren erhoben.

  1. a) vom Buchungstag und bis zu 60 Tagen vor Beginn der Mietzeit 20% des gesamten Mietbetrages
  2. b) von 59 bis 36 Tage vor Beginn der Mietzeit 50% des gesamten Mietbetrages
  3. c) von 35 Tagen vor Beginn der Mietzeit 80% des gesamten Mietbetrages.

Erhält der Hauseigentümer keine Stornierung in Textform, verfallen 100% des gesamten Mietbetrages.

4.3   Sofern der Mieter einen anderen Mieter im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert der Hauseigentümer eine Änderung des Namens gegen Gebühr von EURO 75,00.

4.4   Der Hauseigentümer akzeptiert, soweit möglich, eine Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages bis zum 42. Tag vor Beginn der Mietzeit gegen eine Gebühr von EURO 75,00.

Jede Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages ab und mit dem 42. Tag vor Beginn der Mietzeit und nachfolgend wird als Stornierung (entsprechend der vorgenannten Bedingungen) mit nachfolgender Neubuchung betrachtet.

  1. ENERGIE, WASSER UND TELEFONABRECHNUNG

5.1   Energie und Wasser:  Die Kosten für Energie- und Wasser sind in den Mietpreis inkludiert.

5.2   Telefon: Die Benutzung des Telefons ist in den Mietpreis inkludiert, wobei der Anschluss für Auslandsgespräche gesperrt ist.

  1. ENDREINIGUNG

Für die Endreinigung wird eine in der jeweils gültigen Preisliste angegebene Pauschale erhoben.

Auch bei bestellter Endreinigung obliegt dem Mieter die Verpflichtung zum Abwasch des Geschirrs, Reinigung der Mikrowelle, Ausräumen des Kühlschrankes, Reinigung des Backofens und des Außengrills nach jeder Benutzung und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes.

  1. KAUTION

Der Hauseigentümer macht die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kautionszahlung in Höhe von EURO 290,00 abhängig.

Die Kaution wird bei Zahlung der Miete erhoben. Die Kaution dient der Sicherung der Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes für  eventuelle Schäden am Mietobjekt.

Eventuelle Schäden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr werden vor Rückzahlung von der Kaution abgezogen. Sollte der Wert der genannten Abzüge den Kautionsbetrag übersteigen  wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt.

  1. SCHÄDEN

Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Verringerungen durch Abnutzung und Verschleiß. Der Mieter ist gegenüber dem Hauseigentümer für Schäden am Objekt und/oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich – unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und/oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen dem Hauseigentümer oder dessen Repräsentanten sofort gemeldet werden.

  1. MÄNGEL, REKLAMATION UND BEHEBUNG VON MÄNGELN

Das Ferienobjekt wird dem Mieter ohne Mängel übergeben. Sollte der Mieter bei der Ankunft eine mangelhafte Reinigung sowie Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren, da der Mieter im gegenteiligen Fall, das Recht verliert, den Mangel geltend zu machen, weil davon ausgegangen wird, dass ihm das Ferienobjekt in mangelfreiem Zustand übergeben worden ist. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen.

Reklamationen müssen an den Hauseigentümer oder dessen Repräsentanten gerichtet werden.

Der Mieter ist dazu verpflichtet, nicht zu einer Vergrößerung des Schadens, eines Mangels oder eines Fehlers beizutragen, er wird hingegen angehalten, den Verlust für den Hauseigentümer so gering wie möglich zu halten. Dem Hauseigentümer wird das Recht eingeräumt, eventuelle Fehler und Mängel zu beheben.

Der Mieter ist im Falle einer Reklamation dazu verpflichtet, dem Hauseigentümer eine angemessene Frist zur Abhilfe oder Ausbesserung eines Mangels oder Schadens einzuräumen. Sollte der Mieter vor Ende des Mietzeitraumes abreisen, ohne einer vorhergehenden Absprache mit dem Hauseigentümer, geschieht dies auf seine eigenen Kosten und sein eigenes Risiko hin. Der Mieter verliert damit das Recht, den Mietvertrag aufgrund wesentlicher Mängel zu kündigen oder er riskiert das Recht auf eine Rückerstattung oder angemessenen Rabatt auf den Mietpreis zu verlieren, wenn ein bestehender Mangel den Wert des Mietobjektes für den Mieter verringert.

Denn in diesem Fall hat der Mieter die Behebung eines Mangels oder einen eventuellen Umzug in ein Ersatzferienobjekt unmöglich gemacht.

Wenn eine Reklamation aus Sicht des Mieters während der Mietperiode nicht zufriedenstellend gelöst wird, muss diese zur weiteren Behandlung dem Hauseigentümer in schriftlicher Form und spätestens 14 Tage nach Ende der Mietperiode übermittelt werden.

Der Hauseigentümer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder vertragswesentlicher Pflichten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt sowohl für gesetzliche Vertreter des Hauseigentümers als auch dessen Repräsentanten.

  1. AUSSERGEWÖHNLICHE EREIGNISSE

10.1   Sofern die Durchführung des Mietvertrages auf Grund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur - und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert ist, ist der Hauseigentümer dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da der Hauseigentümer für Vorkommnisse der genannten Art nicht verantwortlich gemacht werden kann.

10.2   Der Hauseigentümer ist nicht verantwortlich für Umstände außerhalb des Ferienobjekts, wie im Falle der Beeinträchtigung von Urlaubsfreude durch beispielsweise Straßenarbeiten, Bauarbeiten usw., auch nicht für Wetterbedingungen – einschließlich Überschwemmungen, Waldbrände, Wasserknappheit und Ähnliches.

10.3   Der Hauseigentümer kann bei Insektenangriffen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigung o.ä., welche das Eigentum des Mieters betreffen.

  1. GESETZWAHL

Auf das Mietverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Gummersbach.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit und oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages wird die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch die entsprechende Regelung des BGB ersetzt.